Weiterführende Informationen zum Förderprozess

An dieser Stelle haben wir für Sie Informationen und Dokumente zusammengestellt, die Sie im Laufe der Zusammenarbeit mit uns für die Antragstellung, die Durchführung und den Abschluss Ihrer Förderung verwenden können.

Zweistufiger Antragsprozess, Projektidee und Antrag


Als fördernde Stiftung sind wir neuen Projektideen gegenüber immer aufgeschlossen. Voraussetzung ist, dass sie zu unseren Themen und Fördergrundsätzen passen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website, in welchen Fördergebieten wir aktiv sind und mit welchen Themen wir uns beschäftigen, bevor Sie Ihre Projektidee an uns senden. Informieren Sie sich dort bitte auch darüber, welche Ausgaben wir grundsätzlich nicht fördern.

Unser Antragsverfahren umfasst zwei Schritte

Zunächst reichen Sie eine Projektidee (Schritt 1) ein. Die Idee fasst den Inhalt und die Finanzierung des angedachten Projekts kurz zusammen. Nach etwa vier Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob wir die Idee weiterverfolgen können. 

Für die Übermittlung der Projektidee und des vollständigen Antrags steht Ihnen das Portal zur Verfügung.

Wenn Ihre Idee zu uns passt, laden wir Sie dazu ein, einen ausführlichen Projektantrag (Schritt 2) einzureichen.

Zur Orientierung für den Projektantrag (Schritt 2) können Sie optional folgende Vorlagen nutzen, bevor Sie ihre Daten im Portal eintragen:
Projektantrag (PDF), Projektantrag (docx)


Zusammen mit dem Antrag müssen Sie im Portal einen Finanzplan ausfüllen. Informationen zur Bearbeitung des Finanzplans finden Sie im Portal.

Interne Antragsbearbeitung

Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird er von Kolleg:innen aus dem Fördergebiet und vom Fördermanagement geprüft. Sie haben aus beiden Teams feste Ansprechpersonen, sodass sie auch über die Antragsphase hinaus mit den gleichen Kontaktpersonen vertrauensvoll zusammenarbeiten können. 

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags kommt es regelmäßig zu Rückfragen. Bei Bedarf kann der Antrag überarbeitet werden. Insbesondere bei Anträgen von Organisationen aus dem Ausland und bei erstmaligen Förderungen möchten wir gerne den Kontakt zu dem Verwaltungsteam ihrer Organisation etablieren und bitten für diesen Anlass um zusätzliche Informationen zu administrativen Abläufen in Ihrer Organisation. Wir nennen dieses Austauschformat “Partner Consultation”.

Sobald alle erforderlichen Angaben geprüft und abgestimmt sind, erhalten Sie von uns einen Fördervertrag zur Unterschrift. Bei Rückfragen und zur Erörterung von Vertragsinhalten stehen wir gerne zur Verfügung. 
 

Durchführungsphase

Sie können innerhalb des Förderzeitraums eine kostenneutrale Verlängerung beantragen, wenn sie für das Vorhaben mehr Zeit brauchen. Im Portal der Robert Bosch Stiftung brauchen Sie dazu nur auf die Schaltfläche “Förderzeitraum verlängern” klicken, das neue geplante Enddatum und eine Begründung eingeben. Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah nach Eingang und melden uns bei Ihnen mit Rückfragen, oder bestätigen die Verlängerung. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums einzureichen.

Sie können innerhalb des Förderzeitraums eine Änderung des genehmigten Finanzplans beantragen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie Kosten planen, die bislang noch nicht im Finanzplan enthalten sind. 
Wenn Sie Mehrkosten bei bereits enthaltenen Kostenpositionen planen, müssen Sie nur bei großen Verschiebungen eine Veränderung beantragen. In Ihrem Fördervertrag ist beschrieben, wie hoch der Freibetrag ist, den sie ohne Antrag auf Finanzplanänderung verschieben dürfen.

Um neue Kostenpositionen oder Verschiebungen zu beantragen, klicken Sie im Portal der Robert Bosch Stiftung auf die Schaltfläche “Finanzplanänderung beantragen”. Im nächsten Fenster geben Sie die Änderungen im Finanzplan und eine Begründung ein. Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah nach Eingang und melden uns bei Ihnen mit Rückfragen, oder bestätigen den neuen Finanzplan. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Finanzplanänderung rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums einzureichen.

Wenn Sie für Ihre Arbeit Mehrkosten erwarten, die die vereinbarte Fördersumme überschreiten, können Sie innerhalb des Förderzeitraums einen Antrag auf Budgeterhöhung stellen. Bitte beachten Sie, dass auch unsere Mittel begrenzt sind, sprechen Sie deshalb mit ihren Ansprechpersonen von der Stiftung vorab, ob eine Budgeterhöhung möglich ist. Sobald ihre Ansprechperson zugestimmt hat, klicken Sie im Portal der Robert Bosch Stiftung auf die Schaltfläche “Budgeterhöhung beantragen”. Im nächsten Fenster bearbeiten Sie den Finanzplan und begründen die Budgeterhöhung. 
Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah nach Eingang und melden uns bei Ihnen mit Rückfragen. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Budgeterhöhung rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums einzureichen.

Abschlussphase

Im Abschlussbericht beschreiben Sie die Ergebnisse, erzielte Wirkung, Erfahrungen und Lernprozesse, die sich im Rahmen der Förderung ergeben haben. Bitte gehen Sie im Abschlussbericht darauf ein, wie sich Ihre Arbeit im Verhältnis zur ursprünglichen Planung (Projektantrag) während der Durchführung entwickelt und verändert hat.

Zur Orientierung für den Abschlussbericht, können Sie optional folgende Vorlagen nutzen, bevor Sie ihre Daten im Portal eintragen:

Fragebogen Projektrückblick
 

Um zu dokumentieren, dass die von der Robert Bosch Stiftung GmbH zur Verfügung gestellten Mittel gemeinnützig und vertragsmäßig von Ihnen verwendet wurden, müssen Sie in der Regel am Ende des Förderzeitraums einen Verwendungsnachweis einreichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Fördervertrag, in welchem Umfang ein finanzieller Abschlussbericht verpflichtend ist. Wenn vertraglich vereinbart ist, dass sie umfangreiche Datensätze an uns übermitteln müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson im Team Fördermanagement.
Der Verwendungsnachweis ist der Abgleich zwischen den Plan- und den Ist-Kosten des Projekts. Die Robert Bosch Stiftung GmbH prüft den Verwendungsnachweis nach den folgenden Kriterien:

  • Wurde der von der Robert Bosch Stiftung GmbH zur Verfügung gestellte Betrag gemeinnützig und wirtschaftlich verwendet?
  • Wurden die bereitgestellten Mittel im Rahmen der beantragten Maßnahme für den geförderten Zweck ausgegeben?
  • Wurden die Vertragsbedingungen bei der Projektdurchführung eingehalten?

     

Zur Orientierung für den Verwendungsnachweis, können Sie optional folgende Vorlagen nutzen, bevor Sie Ihre Daten im Portal eintragen:

Fördervertrag für gemeinnützige Partnerorganisationen mit Sitz in Deutschland (XLSX)
Fördervertrag für alle Partnerorganisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands und bei Mittelverwendung in EURO (XLSX)
Fördervertrag für alle Partnerorganisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands und Mittelverwendung in verschiedenen Währungen (XLSX)
Fördervertrag für Körperschaften mit Sitz außerhalb Deutschlands, nicht steuerbegünstigte Körperschaften_Personengesellschaften_natürliche Personen (XLSX)

 

Wenn Sie nicht alle Mittel innerhalb des Förderzeitraums und vereinbarungsgemäß verausgabt haben, sind Sie zur Rückzahlung der Restmittel verpflichtet. Die Kontoverbindung der RBSG finden Sie in dem Fördervertrag. Bitte überweisen Sie die Restmittel unter Angabe der 11-stelligen Fördernummer. 

Datum der letzten Aktualisierung: März 2025