UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte
Über das Projekt
Sonderberichterstatter gehören zu den unabhängigen Ermittlungs- und Überwachungsmechanismen des UN-Menschenrechtsrats. Sie befassen sich mit bestimmten Ländersituationen oder mit thematischen Fragen in allen Teilen der Welt. Die Sonderberichterstatter arbeiten ehrenamtlich. Sie sind keine UN-Mitarbeiter und erhalten kein Gehalt für ihre Arbeit. Sie sind unabhängig von jeder Regierung oder Organisation und üben ihr Amt in eigener Verantwortung aus.
Olivier de Schutter ist seit seinem Amtsantritt am 1. Mai 2020 der derzeitige UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte. Während seiner Amtszeit ist es ihm gelungen, globale Diskussionen anzustoßen und politische Veränderungen in Bereichen zu erreichen, die im Zentrum von Armut und Ungleichheit stehen.
Die Robert Bosch Stiftung unterstützt den Sonderberichterstatter in den verbleibenden zwei Jahren seines Mandats bei drei Initiativen: Erstens bei seinem Einsatz für soziale Sicherheit für alle Menschen durch einen „Global Fund for Social Protection“. Zweitens sein Engagement für einen neuen Ansatz der weltweiten Armutsbekämpfung, der weniger vom Wirtschaftswachstum abhängig ist. Und drittens sein Engagement für eine stärkere Beteiligung von Menschen in Armut an wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen.
Warum fördern wir das Projekt?
Extreme Armut ist ein multidimensionales Phänomen. Sie ist nicht nur ein Mangel an ausreichendem Einkommen. Für Menschen, die in extremer Armut leben, sind viele Menschenrechte unerreichbar. Sie haben oft keinen Zugang zu Bildung, Gesundheitsdiensten, sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung. Darüber hinaus sind sie häufig von einer wirksamen Beteiligung am politischen Prozess ausgeschlossen und werden daran gehindert, Gerechtigkeit für Menschenrechtsverletzungen zu erfahren. Das Mandat des Sonderberichterstatters wurde geschaffen, um auf die Notlage von Menschen in extremer Armut aufmerksam zu machen. Somit sollauf die menschenrechtlichen Folgen der systematischen Vernachlässigung von Millionen in extremer Armut lebenden Menschen aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus soll in die Debatten zur Beendigung der Armut und zur Sicherung der Menschenrechte eingegriffen werden.
Nach Prognosen der Vereinten Nationen werden im Jahr 2030 immer noch 575 Millionen Menschen in extremer Armut leben. Konventionelle Ansätze zur Armutsbekämpfung, die diesen Schätzungen zugrunde liegen, werden die Armut nicht beenden können.
Was ist das Ziel?
Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, das Nachfolgeprojekt der Agenda 2030 so zu beeinflussen, dass die Verwirklichung der Menschenrechte Vorrang vor einer Steigerung des BIP erhält. Ein solches Entwicklungsmodell ist eine wesentliche Voraussetzung für die Überwindung extremer Armut und den Abbau von Ungleichheiten. Es ist ein ehrgeiziges Ziel, die Kernausrichtung des Wirtschaftssystems zu ändern und anstelle von Wirtschaftswachstum die Beseitigung von Armut in den Mittelpunkt zu rücken. Doch die Erfahrungen von Olivier de Schutter, der in den Jahren 2008 bis 2014 UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung war, zeigen, dass ein Wechsel der vorherrschenden Narrative möglich ist. Die Herausforderung ist, die Beteiligung der von Armut betroffenen Menschen an der politischen Entscheidungsfindung zu erhöhen. Die internationalen Organisationen und Mitgliedsstaaten, die die internationale und nationale Politik gestalten, sind oft weit entfernt von der Lebenswirklichkeit der von Armut betroffenen Menschen, aber ihre Stimmen sind entscheidend, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken.
Wie läuft das Projekt ab?
Die Arbeit an allen drei von der Robert Bosch Stiftung unterstützten Hauptinitiativen - am Global Fund for Social Protection, einem Konzept zur Beendigung von Armut ohne Wachstum und an der stärkeren Beteiligung von Menschen in Armut an Entscheidungsprozessen – hat bereits begonnen. Die Arbeit des Sonderberichterstatters wird Konsultationen mit von Armut betroffenen Menschen, Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft, Armutsbekämpfungsgruppen und internationalen Organisationen umfassen, sowohl im Rahmen von Veranstaltungen bei den Vereinten Nationen als auch durch seine Lobbyarbeit im weiteren Sinne. Er wird als Bindeglied zwischen den Vereinten Nationen und internationalen und nationalen Organisationen fungieren. Der Schlüssel für den Übergang zu einem Wirtschaftssystem, das weniger stark an Wachstum ausgerichtet ist, liegt in einer stärkeren Beteiligung der in Armut lebenden Menschen an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen. Zu diesem Zweck werden der Sonderberichterstatter und seine Partner weiter daran arbeiten, das Instrument for the Deliberative Elaboration and Evaluation of Policies (IDEEP) voranzutreiben. Dies soll Entscheidungsträger:innen dabei helfen, eine starke Beteiligung an der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von Projekten oder Politiken zu gewährleisten, die Auswirkungen auf Menschen in Armut haben.
An wen richtet sich das Projekt?
Zielgruppen sind internationale Organisationen und die Mitgliedstaaten, die die internationale und nationale Politik entwerfen, die oftmals von der Lebenswirklichkeit der Menschen in Armut entfernt sind. Besonderes Augenmerk wird auf denjenigen liegen, die die nächste Generation der globalen Entwicklungsziele aushandeln, damit das Postwachstum ausdrücklich erwähnt wird.
Mehr erfahren
Weitere Informationen zum Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte finden Sie auf der Website des UN-Menschenrechtsrats.
Ihre Ansprechpartner:innen
Ellen Ehmke_Expert
Senior Expert Ungleichheit
Kate Holmes