Krankenhausreform: Die Zukunft freigemeinnütziger Krankenhäuser sichern

Die aktuelle Krankenhausreform und die anhaltend prekäre finanzielle Situation bedrohen die Existenz freigemeinnütziger Krankenhäuser. Hier muss ein Umdenken stattfinden!

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Bundesweit stehen viele Krankenhäuser vor dem Aus. Die Erlöse lassen sich aufgrund der Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes kaum noch steigern und reichen nicht mehr aus, um die inflationsbedingt überproportional gestiegenen Kosten zu decken. Besonders besorgniserregend ist die finanzielle Situation der freigemeinnützigen Krankenhäuser. Sie stehen vor ähnlichen wirtschaftlichen Herausforderungen wie die kommunalen Krankenhäuser, erhalten aber nicht die gleiche Unterstützung durch die Politik.

Dabei ist eine verlässliche und nachhaltige Gesundheitsversorgung in vielen Kommunen ohne die freigemeinnützigen Krankenhäuser undenkbar. In Stuttgart beispielsweise werden 40 Prozent der verfügbaren Krankenhausbetten von drei großen freigemeinnützigen Trägern gestellt: dem Robert Bosch Krankenhaus, dem Marienhospital und dem Diakonie-Krankenhaus. Das sind 2.254 Betten und etwa 6.900 Mitarbeiter:innen.

Deshalb fordern die drei großen freigemeinnützigen Krankenhäuser in einem aktuellen Appell, dass öffentliche Steuergelder allen Krankenhäusern zur Verfügung stehen müssen, damit sie ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein aktuelles Rechtsgutachten, das die Verbünde der freigemeinnützen Krankenhäuser in Deutschland in Auftrag gegeben haben.

Unser Appell

Die geplante Krankenhausreform verschärft die Situation. Jedes der drei großen freigemeinnützigen Krankenhäuser in der Region Stuttgart verfügt in verschiedenen Bereichen über eine herausragende, zum Teil international anerkannte Expertise. Davon profitiert die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Doch diese Spezialisierungen drohen bei der anstehenden Krankenhausstrukturreform unterbewertet zu werden.

Was bedeutet die Krankenhausreform?

Das Gesundheitssystem als Ganzes ist in der bisherigen Form nicht mehr finanzierbar – eine Reform ist dringend notwendig. Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier für die Krankenhausreform geeinigt. Nun arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einem Gesetzentwurf. Klar ist, dass dieses die Krankenhauslandschaft von Grund auf verändern wird. Drei Ziele sollen erreicht werden:

•    Gewährleistung von Versorgungssicherheit, 
•    Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität und 
•    Entbürokratisierung.

Das bisherige System der Fallpauschalen wird abgelöst durch sogenannte Vorhaltepauschalen. Diese erhalten Kliniken dafür, bestimmte Leistungen anzubieten – nicht für erbrachte Leistungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verspricht sich davon eine Sicherung der qualitativ hochwertigen Versorgung und eine Verringerung des ökonomischen Drucks auf die Kliniken. Allerdings soll im Zuge der Reform die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland deutlich reduziert werden. Mit der neuen Einteilung der Krankenhäuser in sogenannte Leistungsgruppen richtet sich der Fokus auf leistungsstarken Spitzenzentren.

Wie gehören Krankenhaus und Stiftung zusammen?

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