Stiftungen fordern Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Auf Initiative der Robert Bosch Stiftung wenden sich acht gemeinnützige Stiftungen in einem gemeinsamen Offenen Brief an die Bundesregierung und setzen sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein.

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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Vor dem Hintergrund multipler Krisen, dem Erstarken von populistischen und extremistischen Kräften sowie der Gefahr einer zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft ist eine lebendige Demokratie besonders wichtig. Getragen wird diese auch von engagierten Ehrenamtlichen und einer starken, transparenten und glaubhaften Zivilgesellschaft, die sich mit ihrer Expertise in gesellschaftspolitische Debatten einmischt und in diesem Engagement sicher fühlen kann. 

Notwendig dafür ist ein verlässlicher Rechtsrahmen mit einem modernen und unbürokratischen Gemeinnützigkeitsrecht, das für Transparenz und Sicherheit sorgt. Bereits im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine entsprechende Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt. Entgegen den bisherigen Ankündigungen finden sich diese erneut nicht im jetzt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2024.

Gemeinsam mit der Allianz Foundation, Alfred Landecker Foundation, Bertelsmann Stiftung, Maecenata Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Schöpflin Stiftung und der Stiftung Mercator wenden wir uns daher in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, damit die angekündigten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt werden. Wir wollen unter anderem eine rechtssichere Klarstellung hinsichtlich der politischen Betätigung, eine Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und eine Entbürokratisierung bei internationalen Förderungen. 

Konkret empfehlen die Unterzeichnenden drei Anpassungen: 

  • die Klarstellung der politischen Betätigung (§52 AO); 
  • die Erweiterung des Zweckkatalogs (§52 AO) zumindest um die Zwecke „Förderung des Schutzes und Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte“ sowie „gemeinnütziger Journalismus“; 
  • die Aufhebung der Ungleichbehandlung von Förderungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (§§51, 58 AO), die insbesondere für international tätige Stiftungen relevant sind.

Das Gemeinnützigkeitsrecht bietet den Handlungsrahmen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Es betrifft mehr als 20.000 Stiftungen und hunderttausende Vereine. In dem Offenen Brief heißt es abschließend: „Bitte sorgen Sie dafür, dass das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland lebendig bleibt und gestärkt wird.“

 

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