Weiterführende Informationen zu unserem Förderprozess

Sie wurden schon zu einem Antrag aufgefordert und suchen Informationen zum folgenden Prozess? Dann sind Sie hier richtig und erhalten Informationen zum Antragsverfahren und dem Förderprozess:

  • Leitfaden für die drei Phasen des Förderprozess (Antrag, Durchführung und Abschluss)
  • Vorlagen zur Vorbereitung der Antrags- und der Abschlussphase
  • Hilfestellungen zur finanziellen Administration

Leitfaden für den Antragsprozess

Schritt 1

Einladung durch die Stiftung

  • Die Robert Bosch Stiftung identifiziert potenzielle Partnerorganisationen gezielt und nimmt Kontakt auf.
  • Dauer: individuell  
  • Initiativ-Anträge sind nicht möglich

Schritt 2

Antrag wird erstellt

  • Sie bearbeiten den ausführlichen Antrag mit einer detaillierten Beschreibung und einem Finanzplan.
  • Dauer: individuell
  • Ergebnis: Sie schicken den Antrag an die Robert Bosch Stiftung

Schritt 3

Antrag wird geprüft

  • Ihr Antrag wird bei der Robert Bosch Stiftung intern durch das Thementeam und das Team Fördermanagement bearbeitet.
  • Dauer: 1-2 Monate
  • Entscheidung: Fördervertrag oder Absage
Was Sie für Schritt 2 brauchen

Für die Übermittlung  des vollständigen Antrags stellen wir unser  Portal zur Verfügung. Den Link zum Portal erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson bei der Robert Bosch Stiftung.

Vorlagen zur Vorbereitung des Antrags

Zur Orientierung für den Projektantrag (Schritt 2) können Sie optional folgende Vorlagen nutzen, bevor Sie ihre Daten im Portal eintragen:
Projektantrag (docx)
Zusammen mit dem Antrag müssen Sie im Portal einen Finanzplan ausfüllen und Dokumente zum rechtlichen Status ihrer Organisation hochladen. 

Hilfestellungen zur finanziellen Administration

Informationen zur Bearbeitung des Finanzplans finden Sie auf der Seite Hilfestellung zu Finanzen.
 

Was Sie für Schritt 3 brauchen

Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird er von Kolleg:innen aus dem Fördergebiet und vom Fördermanagement geprüft. Sie haben aus beiden Teams feste Ansprechpersonen (inhaltlich und administrativ), sodass sie auch über die Antragsphase hinaus mit den gleichen Kontaktpersonen vertrauensvoll zusammenarbeiten können. 
Bei der Prüfung Ihres Förderantrags kommt es regelmäßig zu Rückfragen. Bei Bedarf kann der Antrag überarbeitet werden.

Insbesondere bei Anträgen von Organisationen aus dem Ausland und bei erstmaligen Förderungen möchten wir gerne den Kontakt zum Verwaltungsteam Ihrer Organisation etablieren und bitten um zusätzliche Informationen zu administrativen Abläufen in Ihrer Organisation. Anhand eines Fragebogens geben Sie uns Auskunft zu ihren Standardprozessen (insbesondere Beschaffungs- und Belegprozesse) und reichen Richtlinien (z.B. Reiserichtlinien) ein. Wir nennen dieses Austauschformat “Partner Consultation”. Bitte planen Sie für die Vorbereitung und Zusammenstellung der Dokumente ausreichend Zeit ein. 
Sobald alle erforderlichen Angaben geprüft und abgestimmt sind, erhalten Sie von uns einen Fördervertrag zur Unterschrift. Bei Rückfragen und zur Erörterung von Vertragsinhalten stehen wir gerne zur Verfügung. 

Leitfaden für die Durchführungsphase

Förderzeitraumverlängerung

Sie können innerhalb des Förderzeitraums eine kostenneutrale Verlängerung beantragen, wenn sie für das Vorhaben mehr Zeit brauchen. Im Portal der Robert Bosch Stiftung brauchen Sie dazu nur auf die Schaltfläche “Förderzeitraum verlängern” klicken, das neue geplante Enddatum und eine Begründung eingeben. Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah nach Eingang und melden uns bei Ihnen mit Rückfragen, oder bestätigen die Verlängerung. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums einzureichen. 

Finanzplanänderung

Sie können innerhalb des Förderzeitraums eine Änderung des genehmigten Finanzplans beantragen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie Kosten planen, die bislang noch nicht im Finanzplan enthalten sind. 
Wenn Sie Mehrkosten bei bereits enthaltenen Kostenpositionen planen, müssen Sie nur bei großen Verschiebungen eine Veränderung beantragen. In Ihrem Fördervertrag ist beschrieben, wie hoch der Freibetrag ist, den sie ohne Antrag auf Finanzplanänderung verschieben dürfen.

Um neue Kostenpositionen oder Verschiebungen zu beantragen, klicken Sie im Portal der Robert Bosch Stiftung auf die Schaltfläche “Finanzplanänderung beantragen”. Im nächsten Fenster geben Sie die Änderungen im Finanzplan und eine Begründung ein. Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah nach Eingang und melden uns bei Ihnen mit Rückfragen, oder bestätigen den neuen Finanzplan. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Finanzplanänderung rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums einzureichen.

Budgeterhöhung

Wenn Sie für Ihre Arbeit Mehrkosten erwarten, die die vereinbarte Fördersumme überschreiten, können Sie innerhalb des Förderzeitraums einen Antrag auf Budgeterhöhung stellen. Bitte beachten Sie, dass auch unsere Mittel begrenzt sind, sprechen Sie deshalb vorab mit Ihrer Ansprechperson der Stiftung, ob eine Budgeterhöhung möglich ist. Sobald Ihre Ansprechperson zugestimmt hat, klicken Sie im Portal der Robert Bosch Stiftung auf die Schaltfläche “Budgeterhöhung beantragen”. Im nächsten Fenster bearbeiten Sie den Finanzplan und begründen die Budgeterhöhung. 
Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah nach Eingang und melden uns bei Ihnen mit Rückfragen. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Budgeterhöhung rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums einzureichen.

Leidfaden für die Abschlussphase

Inhaltlicher Abschlussbericht (Fragebogen Projektrückblick)

Im Abschlussbericht beschreiben Sie die Ergebnisse, erzielte Wirkung, Erfahrungen und Lernprozesse, die sich im Rahmen der Förderung ergeben haben. Bitte gehen Sie im Abschlussbericht darauf ein, wie sich Ihre Arbeit im Verhältnis zur ursprünglichen Planung (Projektantrag) während der Durchführung entwickelt und verändert hat.

Zur Orientierung und Vorbereitung der Abschlussphase werden Ihnen die Fragen aus dem Abschlussbericht schon während der Antrags- und Durchführungsphase angezeigt. 

Finanzieller Abschlussbericht (Verwendungsnachweis)

Um zu dokumentieren, dass die von der Robert Bosch Stiftung GmbH zur Verfügung gestellten Mittel gemeinnützig und vertragsmäßig von Ihnen verwendet wurden, müssen Sie in der Regel am Ende des Förderzeitraums einen Verwendungsnachweis einreichen.  
Der Verwendungsnachweis ist der Abgleich zwischen den Plan- und den Ist-Kosten des Projekts. Die Robert Bosch Stiftung GmbH prüft den Verwendungsnachweis nach den folgenden Kriterien:

  • Wurde der von der Robert Bosch Stiftung GmbH zur Verfügung gestellte Betrag gemeinnützig und wirtschaftlich verwendet?
  • Wurden die bereitgestellten Mittel im Rahmen der beantragten Maßnahme für den geförderten Zweck ausgegeben?
  • Wurden die Vertragsbedingungen bei der Projektdurchführung eingehalten?

Auf unserer Internetseite mit Hilfestellungen zu Finanzen finden Sie weitere Details zum Verwendungsnachweis. 
Zur Orientierung für den Verwendungsnachweis, können Sie optional folgende Vorlagen nutzen, bevor Sie Ihre Daten im Portal eintragen:
 

Fördervertrag für gemeinnützige Partnerorganisationen mit Sitz in Deutschland (XLSX)
Fördervertrag für alle Partnerorganisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands und bei Mittelverwendung in EURO (XLSX)
Fördervertrag für alle Partnerorganisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands und Mittelverwendung in verschiedenen Währungen (XLSX)
Fördervertrag für Körperschaften mit Sitz außerhalb Deutschlands, nicht steuerbegünstigte Körperschaften_Personengesellschaften_natürliche Personen (XLSX)

Nicht verwendete Mittel

Wenn Sie nicht alle Mittel innerhalb des Förderzeitraums und vereinbarungsgemäß verausgabt haben, sind Sie zur Rückzahlung der Restmittel verpflichtet. Die Kontoverbindung der Robert Bosch Stiftung finden Sie im Fördervertrag. Bitte überweisen Sie die Restmittel unter Angabe der 11-stelligen Fördernummer. 

Weitere Förderungen

Zusätzlich zu unserem Förderprozess, der allen Organisationen offensteht, haben wir spezielle Förderungen entwickelt, die wir "Förderung von Akteuren" und "Förderung von Ideen" nennen. 

Eine unaufgeforderte Bewerbung für diese spezielle Förderungen ist leider nicht möglich.

Datum der letzten Aktualisierung: Juli 2026