Wenn nicht nur Individuen diskriminieren

Institutioneller und struktureller Rassismus bleiben oft weniger sichtbar als rassistisch motivierte Hassverbrechen – sind aber ebenso schädlich. Nur wenn europäische Regierungen konsequent handeln, lassen sich gewachsene rassistische Strukturen in unseren Gesellschaften überwinden.

Bild
Rassismus-Gesichter_1600x900

Am 19. Februar 2020 wurden bei einem Anschlag in Hanau neun Menschen von einem rechtsextremen Attentäter aus rassistischen Motiven erschossen. Bei der anschließenden Mahnwache positionierte sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gegen Hass, Rassismus und Gewalt und appellierte: „Nehmen wir die Verantwortung an, die uns alle trifft, und achten wir auf unsere Sprache – in der Politik, in den Medien und überall in der Gesellschaft! Halten wir dagegen, wenn Einzelnen oder Minderheiten in unserem Land die Würde genommen wird." 

Ein paar Jahre später sprechen die Zahlen eine traurige Sprache: 2020 zählte das Bundesministerium des Innern 9.420 „fremdenfeindliche Straftaten“, 2023 waren es 15.087 – ein Anstieg um 60 Prozent. Rund 77 Prozent dieser Straftaten waren politisch rechts motiviert.

Rassismus als strukturelles Problem

Hassverbrechen und rassistisch motivierte Gewalt von Individuen werden bei der Diskussion um Rassismus häufig ins Feld geführt, weil – sofern gemeldet – solche Fälle dokumentier- und zählbar sind. Nicht weniger gefährlich sind aber andere, weniger offensichtliche Formen: institutioneller und struktureller Rassismus. Damit sind die Ausgrenzung und Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion durch gesellschaftliche Institutionen gemeint. Solcherart Diskriminierungen ergeben sich aus der Auslegung oder Anwendung von Vorschriften oder eingeschliffenen Praktiken. Dazu kommen historisch und sozial gewachsene Machtstrukturen, die Diskurse, Bilder, aber auch die Repräsentation bestimmter Gruppen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft beeinflussen. 

Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, und andere haben das Problem erkannt und fordern entsprechend im Lagebericht „Diskriminierung in Deutschland“ 2024 eine Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch auf staatliches Handeln, denn: „Werden [Menschen] etwa auf Ämtern, bei der Polizei oder durch die Justiz benachteiligt, können sie sich mit dem AGG nicht dagegen wehren – anders als im Supermarkt oder Restaurant. Das wird der Vorbildfunktion des Staates nicht gerecht.“

Bild
Maja Augustinović - Statement gegen Rassismus
Bild
Kofi Kekeli Tenge - Statement gegen Rassismus
Bild
Markus Lux - Statement gegen Rassismus
Bild
Julia Zhao - Statement gegen Rassismus
Bild
Cosima Faul - Statement gegen Rassismus
Bild
Bernhard Straub - Statement gegen Rassismus
Bild
Josefina Franco-Pérez - Statement gegen Rassismus
Bild
Julia Teek - Statement gegen Rassismus
Bild
Bünyamin Bilal Bağ

Wer besonders von strukturellem Rassismus betroffen ist

Nun sind institutioneller und struktureller Rassismus natürlich kein rein deutsches Problem, sondern weit verbreitet. Dies zeigt eindrücklich eine von der Robert Bosch Stiftung geförderte Studie der Brüsseler Migration Policy Group (MPG) in acht EU-Mitgliedsstaaten: in Deutschland, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, Griechenland, Spanien, Rumänien, Lettland und Schweden. Der Bericht beschreibt, wie bestimmte ethnische Gruppen systematisch in alltäglichen Bereichen wie Wohnen, Bildung, Gesundheitswesen, Arbeitsmarkt, sowie gegenüber Polizei und Justiz benachteiligt werden. Der Bericht hebt hervor, wie struktureller Rassismus Rom:nja, People of Color, Muslim:innen und in Schweden die Sámi-Bevölkerung überproportional betrifft, während gleichzeitig unzureichend über Rassismus gegen Asiat:innen und über Antisemitismus berichtet werde. Und er weist nach, dass die meisten Länder Rassismus nach wie vor als individuelles und nicht strukturelles Phänomen betrachten – im Gegensatz zum Anti-Rassismus-Aktionsplan 2020-2025 der EU – und daher unzureichend tätig werden.

Bild
Senior Expert Ferdinand Mirbach Teaser

„Die Verantwortung liegt nicht nur bei wohlmeinenden Menschen, sondern zuallererst beim Staat und seinen Institutionen, der durch Rechtssetzung und Strafverfolgung die Mittel in der Hand hat, um Teilhabe und Gerechtigkeit für alle Menschen zu gewährleisten.“

Dr. Ferdinand Mirbach, Senior Expert der Robert Bosch Stiftung

Was gegen institutionellen und strukturellen Rassismus in Europa getan werden kann

Mit Sicherheit sind verschiedene Länder unterschiedlich weit und konsequent in der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung. Gleichzeitig haben die Entwicklungen der vergangenen Jahre gezeigt, das in volatilen Gesellschaften und einem öffentlich aufgeladenen Umfeld nur ernstgemeintes Handeln einen Unterschied machen kann. Wie aber könnte das konkret aussehen? Der MPG-Bericht gibt dazu klare Empfehlungen:

1.

Wo noch nicht geschehen, sollten nationale Regierungen weitreichende Anti-Rassismus-Pläne einführen, die alle gesellschaftlichen Sektoren umfassen und klare Standards in der Bekämpfung des strukturellen Rassismus setzen. Eine Grundlage dafür wäre die Erhebung von anonymisierten Gleichstellungsdaten, um strukturellen Rassismus besser zu verstehen, nachverfolgbar zu machen und Transparenz herzustellen. 

2.

Nationale Regierungen sollten Rechtsvorschriften erlassen, die strukturellen Rassismus auf Grundlage einer klaren Definition benennen und Verstöße gegen Gleichbehandlungsgrundsätze wirksam sanktionieren. Dazu gehört auch, staatlicherseits ein zurückliegendes Unrecht anzuerkennen und durch eine öffentliche Entschuldigung zur Heilung der emotionalen Wunden bei ethnischen Gruppen beizutragen.

3.

Auf nationaler wie europäischer Ebene sollten Vertreter:innen von rassistisch-diskriminierten Gruppen in politische Prozesse eingebunden werden. Hiermit kann sichergestellt werden, dass deren spezifische Herausforderungen berücksichtigt sind und Maßnahmen entwickelt werden, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen.

4.

Es sollte durch die nationalen Regierungen sichergestellt werden, dass Menschen mit Erfahrung von individuellem oder strukturellem Rassismus mit geeigneten Rechtsmitteln dagegen vorgehen können – ohne sie durch Verzögerungstaktiken oder Kosten davon abzuhalten. Entsprechend sollten im Bereich der Diskriminierung auch Sammelklagen möglich sein. 

Der Staat ist in der Verantwortung

Für den Moment bleibt Rassismus tief in den europäischen Gesellschaften verwurzelt. Dies hat massive Auswirkungen auf die Betroffenen und deren Vertrauen in Politik und Gemeinwesen, aber auch auf den kollektiven Zusammenhalt. Umso wichtiger ist es, Rassismus klar zu benennen und dabei auch die institutionelle und strukturelle Benachteiligung und Herabwürdigung ganzer Gruppen anzuerkennen. Die Verantwortung liegt hierfür nicht nur bei wohlmeinenden Menschen, sondern zuallererst beim Staat und seinen Institutionen, der durch Rechtsetzung und Strafverfolgung die Mittel in der Hand hat, um Teilhabe und Gerechtigkeit für alle Menschen zu gewährleisten. 

Ähnliche Beiträge

Integration_Weltküche_Frau und Mädchen_800x600.jpg
Story

Integration in Kommunen: Auf der Suche nach dem perfekten Rezept

Mensch auf Treppe mit Pride Farben_800x600.jpg
Story

Queerfeindlichkeit nimmt zu – jetzt zählt politisches Handeln

Diversität Unternehmen_Shutterstock_Gvardgraph_800x600.png
Story

Wirtschaft in der Pflicht: Unternehmen müssen sich als Demokratieakteure begreifen

Syrische Geflüchtete feiern Sturz Assads
Story

Gefährliche Verzerrung: Die Debatte über die Rückkehr syrischer Geflüchteter